SiEi-APV · Sicherungseinrichtungen-APV
§ 1 SiEi-APVDarstellung der Prüfungshandlung und des Prüfungsergebnisses
Ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2015 enden (vgl. § 3).
Das Ergebnis der Prüfung gemäß § 31 Abs. 5 ESAEG ist in einer Anlage zum Prüfungsbericht über den Jahresabschluss darzustellen.
Verweist auf
- SiEi-APV § 3
- SiEi-APV Art. 31