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Anzahl der für Vertragsbedienstete im Pä · Anzahl der für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst vorzusehenden Verwendungen gemäß § 46a Abs. 7 VBG und § 19 Abs. 7 LVG

§ 1 Anzahl der für Vertragsbedienstete im PäAnwendungsbereich

In KraftAmtlicher Text

Diese Verordnung gilt für die im Schulorganisationsgesetz – SchOG, BGBl. Nr. 242/1962 , in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2015 , geregelten öffentlichen Schulen sowie für Privatschulen mit der Führung einer gesetzlich geregelten Schulartbezeichnung.