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KV-InfoV · Krankenversicherung Informationspflichtenverordnung

§ 5 KV-InfoVLaufende Informationspflicht hinsichtlich des Ausmaßes und der Gründe einer Prämienanpassung

In KraftAmtlicher Text

Der Versicherungsnehmer ist im Rahmen der Information über das Ausmaß und die Gründe einer vorgenommenen Prämienanpassung gemäß § 135e Abs. 2 Z 3 VAG 2016 darüber zu informieren,

welche konkreten Gründe der vorgenommenen Prämienanpassung zugrunde liegen und

dass gemäß § 178f Abs. 3 VersVG die Fortsetzung des Vertrags mit höchstens gleichbleibender Prämie und angemessen geänderten Leistungen verlangt werden kann.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2018-10-01