KV-InfoV · Krankenversicherung Informationspflichtenverordnung
§ 5 KV-InfoVLaufende Informationspflicht hinsichtlich des Ausmaßes und der Gründe einer Prämienanpassung
Der Versicherungsnehmer ist im Rahmen der Information über das Ausmaß und die Gründe einer vorgenommenen Prämienanpassung gemäß § 135e Abs. 2 Z 3 VAG 2016 darüber zu informieren,
welche konkreten Gründe der vorgenommenen Prämienanpassung zugrunde liegen und
dass gemäß § 178f Abs. 3 VersVG die Fortsetzung des Vertrags mit höchstens gleichbleibender Prämie und angemessen geänderten Leistungen verlangt werden kann.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2018-10-01
Verweist auf
- KV-InfoV Art. 135e
- KV-InfoV Art. 178f