§ 6 Standes- und Ausübungsregeln für die OrgDokumentation
3. Abschnitt Vermittler, Personenbetreuer
Die auf Basis des Organisationsvertrags vom Vermittler erbrachten laufenden Leistungen (§ 5 Abs. 2 Z 3) sind regelmäßig zu dokumentieren und dem Personenbetreuer auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen.