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Standes- und Ausübungsregeln für die Org · Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung

§ 6 Standes- und Ausübungsregeln für die OrgDokumentation

3. Abschnitt Vermittler, Personenbetreuer

In KraftAmtlicher Text

Die auf Basis des Organisationsvertrags vom Vermittler erbrachten laufenden Leistungen (§ 5 Abs. 2 Z 3) sind regelmäßig zu dokumentieren und dem Personenbetreuer auf Verlangen zugänglich zu machen oder abschriftlich auszufolgen.