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Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem · Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Wissenschaft und der Jugend (Bulgarien)

§ 7 Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem

Artikel 7

In KraftAmtlicher Text

Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens tritt das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung 1 , welches am 9. Februar 1973 unterzeichnet wurde und am 7. Juli 1974 in Kraft getreten ist, außer Kraft.

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1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 340/1974 .