Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Übereinkommen über den Schutz von Versch · Übereinkommen über den Schutz von Verschlusssachen, die im Interesse der Europäischen Union ausgetauscht werden

§ 14 Übereinkommen über den Schutz von Versch

ARTIKEL 14

In KraftAmtlicher Text

Dieses Übereinkommen ist in einer einzigen Urschrift in bulgarischer, dänischer, deutscher, engli-scher, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, lettischer, litau-ischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst, wobei der Wortlaut in jeder dieser 23 Sprachen gleichermaßen verbindlich ist.

ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten ihre Unterschrift unter dieses Übereinkommen gesetzt.

Geschehen zu Brüssel am fünfundzwanzigsten Mai zweitausendelf.