Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Vereinbarung über die Grenzübergänge und · Vereinbarung über die Grenzübergänge und Grenzübertrittspunkte und über die Zusammenarbeit bei der Grenzabfertigung (Ungarn)

§ 0 Vereinbarung über die Grenzübergänge und

In KraftAmtlicher Text

Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der ungarischen Regierung über die Grenzübergänge und Grenzübertrittspunkte an der gemeinsamen Staatsgrenze und über die Zusammenarbeit bei der Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr

StF: BGBl. III Nr. 184/2015

BGBl. III Nr. 48/2026

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung Ungarns haben gemäß Artikel 2 Absatz 4 des Abkommens über die Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn 1 vom 15. Mai 1992 (im Folgenden: das Abkommen über die Grenzabfertigung)

–

unter Bedachtnahme auf den Bedarf, die Durchführung der Grenzabfertigung für den Falle der vorübergehenden Wiedereinführung der Grenzkontrolle an der Binnengrenze zwischen der Republik Österreich und Ungarn (in der Folge „Vertragsparteien“) im Sinne der Artikel 25 ff der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (im Folgenden: Schengener Grenzkodex) sicherzustellen;

–

zur Ermöglichung des erleichterten Grenzübertritts auf grenzüberschreitenden Wegen im Falle der vorübergehenden Wiedereinführung der Grenzkontrolle gemäß Artikel 25 ff Schengener Grenzkodex

________________________

1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 794/1992

Die Mitteilungen gemäß Art. 5 Abs. 1 der Vereinbarung wurden am 27. Oktober 2014 bzw. 5. Dezember 2014 abgegeben; die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 5 Abs. 1 mit 1. Februar 2015 in Kraft getreten.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2026-05-01