EKV 2016 · Eigentümerkontrollverordnung 2016
§ 3 EKV 2016Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Anzeige
1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Der Anzeigepflichtige trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der in der Anzeige oder auf Verlangen der FMA vorgelegten Informationen.