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Druckgerätegesetz · Druckgerätegesetz

§ 1 DruckgerätegesetzZweck

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Mit diesem Gesetz werden sicherheitstechnische Anforderungen und Maßnahmen für druckführende Geräte zum Schutz von Leben und Gesundheit von Personen sowie von Sachgütern festgelegt. Bei Dampfkesseln ist weiters auf die optimale Energienutzung Bedacht zu nehmen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2024-09-19