Druckgerätegesetz · Druckgerätegesetz
§ 5 DruckgerätegesetzKonformitätsbewertungsverfahren für das Inverkehrbringen
2. Abschnitt Beschaffenheit und Inverkehrbringen
Vor dem Inverkehrbringen sind druckführende Geräte gemäß § 3 Abs. 1 Z 1, 2 und 3 einem Konformitätsbewertungsverfahren zu unterziehen. Mit den Konformitätsbewertungsverfahren werden die Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsaufgaben von Hersteller und Konformitätsbewertungsstelle festgelegt. Höhere Gefahrenpotentiale erfordern aufwendigere Qualitätssicherungsmaßnahmen oder umfangreichere Einbeziehung von Konformitätsbewertungsstellen in das Konformitätsbewertungsverfahren.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2016-04-20