Druckgerätegesetz · Druckgerätegesetz
§ 75 DruckgerätegesetzSprachliche Gleichbehandlung
10. Abschnitt Schlussbestimmungen
Die in diesem Gesetz verwendeten geschlechtsspezifischen Begriffe und Bezeichnungen schließen jeweils die männliche und weibliche Form gleichermaßen ein.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2016-04-20