PD-Nebenleistungsverordnung · PD-Nebenleistungsverordnung
§ 7 PD-Nebenleistungsverordnung
Sind an einer Schule mehrere Vertragslehrpersonen mit der Betreuung von IT-Arbeitsplätzen befasst, so sind die nach den §§ 4 bis 6 bestimmten Einrechnungen auf diese Vertragslehrpersonen unter Bedachtnahme auf die übertragenen Aufgaben aufzuteilen.