Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

HEG · Heeresentschädigungsgesetz

§ 9 HEGZusammentreffen mit anderen Bundesgesetzen

Abschnitt I Abschnitt römisch eins

In KraftAmtlicher Text

(1) Begründet dasselbe schädigende Ereignis einen Anspruch auf Leistungen sowohl nach diesem Bundesgesetz als auch nach dem Impfschadengesetz, BGBl. Nr. 371/1973 , so gebühren nur die Leistungen nach dem Heeresentschädigungsgesetz.

(2) Begründet dasselbe schädigende Ereignis einen Anspruch auf Leistungen sowohl nach diesem Bundesgesetz als auch aus der Unfallversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967 , oder dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 559/1978 , so gebühren nur die Leistungen nach dem Heeresentschädigungsgesetz.