NspGV 2015 · Niederspannungsgeräteverordnung 2015
§ 1 NspGV 2015Gegenstand
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Zweck dieser Verordnung ist es, sicherzustellen, dass auf dem Markt befindliche elektrische Betriebsmittel den Anforderungen entsprechen, die ein hohes Schutzniveau in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen und Haus- und Nutztieren sowie in Bezug auf Güter gewährleisten und gleichzeitig das Funktionieren des Binnenmarkts garantieren.