EMVV 2015 · Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2015
§ 1 EMVV 2015Gegenstand
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand dieser Verordnung ist die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln. Sie soll das Funktionieren des Binnenmarkts für Betriebsmittel dadurch gewährleisten, dass ein angemessenes Niveau der elektromagnetischen Verträglichkeit festgelegt wird.