Messgeräteverordnung 2016 · Messgeräteverordnung 2016
§ 4 Messgeräteverordnung 2016Anwendbarkeit der Bestimmungen auf Teilgeräte
Werden in den Eichvorschriften des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, im Folgenden „Eichvorschriften“ genannt, wesentliche Anforderungen für Teilgeräte festgelegt, so gelten die Bestimmungen dieser Verordnung für diese Teilgeräte entsprechend. Teilgeräte und Messgeräte können für Zwecke der Feststellung der Konformität unabhängig und getrennt bewertet werden.