SpBV 2015 · Sportbooteverordnung 2015
§ 14 SpBV 2015Konformitätsvermutung
3. Abschnitt Konformität des Erzeugnisses
Bei Erzeugnissen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, ist eine Konformität mit denjenigen Anforderungen des § 4 und des Anhangs I zu vermuten, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.