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NQR-Gesetz · Nationaler Qualifikationsrahmen

§ 11 NQR-GesetzVollziehung und Inkrafttreten

In KraftAmtlicher Text

(1) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des § 4 Abs. 1 und 3, § 6 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung und Frauen im Einvernehmen mit der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, hinsichtlich des § 7 Abs. 3 die jeweils zuständige Bundesministerin oder der jeweils zuständige Bundesminister, im Übrigen die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung und Frauen betraut.

(2) Dieses Bundesgesetz tritt mit 15. März 2016 in Kraft.