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KGRG · Kulturgüterrückgabegesetz

§ 17 KGRGZusammentreffen von Ansprüchen

2. Abschnitt Geltendmachung von Rückgabeansprüchen in Österreich

In KraftAmtlicher Text

(1) Ein Herausgabeanspruch des Eigentümers eines gestohlenen Kulturgutes geht dem Rückgabeanspruch des ersuchenden Staates vor.

(2) Ist ein zivilgerichtliches Verfahren anhängig, das auf Herausgabe des Kulturgutes gerichtet ist, so kann das Verfahren über die Rückgabe des unrechtmäßig verbrachten Kulturgutes bis zur rechtskräftigen Entscheidung über das Verfahren auf dessen Herausgabe unterbrochen werden.

(3) Der Rückgabeanspruch des ersuchenden Staates steht strafrechtlichen Maßnahmen nicht entgegen.