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Übereinkommen zwischen dem Bund und dem · Übereinkommen zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich betreffend die Übernahme eines Teiles (Neumarkter Tunnel) der Landesstraße B 310 Mühlviertler Straße als Bundesstraße S10 Mühlviertler Schnellstraße im Bereich der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis

§ 0 Übereinkommen zwischen dem Bund und dem

In KraftAmtlicher Text

Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das Übereinkommen zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich betreffend die Übernahme eines Teiles (Neumarkter Tunnel) der Landesstraße B 310 Mühlviertler Straße als Bundesstraße S10 Mühlviertler Schnellstraße im Bereich der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis

StF: BGBl. II Nr. 118/2016

Aufgrund des § 1 Abs. 3 Bundesstraßengesetz 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286 in der Fassung des BGBl. I Nr. 96/2013 , wird kundgemacht: