LSD-BG · Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
§ 57 LSD-BGAnzuwendendes Verfahrensrecht
2. Unterabschnitt Zustellung gerichtlicher und verwaltungsbehördlicher Entscheidungen eines anderen EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats im Inland
Auf die Zustellung von Entscheidungen der Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Staaten nach diesem Unterabschnitt ist das ZustG anzuwenden.