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Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURAT · Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau

§ 104 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURAT

ARTIKEL 104

In KraftAmtlicher Text

Die Zusammenarbeit auf bilateraler, regionaler und europäischer Ebene stützt sich auf die folgenden Grundsätze:

a) Wahrung der Integrität und der Interessen der lokalen Gemeinschaften, insbesondere im ländlichen Raum,

b) Bedeutung des kulturellen Erbes und

c) positive Wechselwirkungen zwischen Tourismus und Umweltschutz.