§ 408 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATAufhebung unvereinbarer interner Rechtsvorschriften
ARTIKEL 408
Im Zuge der Annäherung hebt die Republik Moldau Bestimmungen ihres internen Rechts auf und beseitigt interne Praktiken, die mit dem Unionsrecht oder ihren an das Unionsrecht angenäherten internen Rechtsvorschriften in den handelsbezogenen Bereichen des Titels V (Handel und Handelsfragen) nicht zu vereinbaren sind.