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Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURAT · Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau

§ 448 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATSchrittweise Annäherung

ARTIKEL 448

In KraftAmtlicher Text

Die Republik Moldau nimmt auf der Grundlage der Zusagen in diesem Abkommen die in den Anhängen vorgesehene schrittweise Annäherung ihrer Rechtsvorschriften an das EU-Recht und internationale Übereinkünfte gemäß den Bestimmungen dieser Anhänge vor. Diese Bestimmung lässt die besonderen Bestimmungen und Verpflichtungen unberührt, die nach Titel V (Handel und Handelsfragen) für die Annäherung gelten.