Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURAT · Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau

§ 74 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURAT

ARTIKEL 74

In KraftAmtlicher Text

Unter Berücksichtigung ihrer Zusammenarbeit in den Bereichen Fischerei, Verkehr, Umwelt und anderen Politikbereichen, die das Meer betreffen, entwickeln die Vertragsparteien ferner eine Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung in maritimen Fragen, soweit angemessen, indem sie vor allem in den einschlägigen internationalen maritimen Gremien einen integrierten Ansatz für maritime Angelegenheiten und für das verantwortungsvolle Handeln in der Schwarzmeerregion unterstützen.