§ 347 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURAT
ARTIKEL 347
Georgien nimmt eine Annäherung seiner Rechtsvorschriften an die in Anhang XXIX genannten EU-Rechtsvorschriften und internationalen Übereinkünfte gemäß den Bestimmungen dieses Anhangs vor.
ARTIKEL 347
Georgien nimmt eine Annäherung seiner Rechtsvorschriften an die in Anhang XXIX genannten EU-Rechtsvorschriften und internationalen Übereinkünfte gemäß den Bestimmungen dieses Anhangs vor.