§ 402 Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATAnnäherung der Rechtsvorschriften
ARTIKEL 402
Georgien nimmt eine Annäherung seiner Rechtsvorschriften an die in Anhang XXXIV genannten EU-Rechtsvorschriften und internationalen Übereinkünfte gemäß den Bestimmungen dieses Anhangs vor.