§ 0 Kosten der schifffahrtspolizeilichen Ver
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Kosten der schifffahrtspolizeilichen Verkehrsregelung, Überwachung und Hilfeleistung auf Wasserstraßen
StF: BGBl. II Nr. 192/2016
BGBl. II Nr. 315/2025
Auf Grund der §§ 18 Abs. 4, 19 Abs. 3, 26 Abs. 3, 4 und 5, 29 Abs. 1 und 7, 39 Abs. 2, 66 Abs. 5 und 153 Abs. 2 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997 , zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2015 , wird verordnet:
Inhaltsverzeichnis
§ 1.
Zweck der Norm
§ 2.
Geltungsbereich
§ 3.
Zusammensetzung und Berechnung der Kosten
§ 4.
Fälligkeit und Abstattung der Kosten
§ 5.
Inkrafttreten
§ 6.
Außerkrafttreten
Verweist auf
- Kosten der schifffahrtspolizeilichen Ver § 1
- Kosten der schifffahrtspolizeilichen Ver Art. 18
- Kosten der schifffahrtspolizeilichen Ver § 2
- Kosten der schifffahrtspolizeilichen Ver § 3
- Kosten der schifffahrtspolizeilichen Ver § 4
- Kosten der schifffahrtspolizeilichen Ver § 5
- Kosten der schifffahrtspolizeilichen Ver Art. 6