VPDG · Verrechnungspreisdokumentationsgesetz
§ 6 VPDGMaster File
(1) Das Master File besteht aus einer Verrechnungspreisdokumentation mit umfassenden Informationen zur gesamten Unternehmensgruppe und deckt insbesondere folgende Teilbereiche ab:
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Organisationsaufbau der multinationalen Unternehmensgruppe,
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Beschreibung der Geschäftstätigkeit,
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Dokumentation der immateriellen Werte,
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Dokumentation der unternehmensgruppeninternen Finanztätigkeiten,
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Dokumentation der Finanzanlage- und Steuerpositionen.
(2) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Inhalt des Master File mit Verordnung näher festzulegen.