CEMT-VV · CEMT-Genehmigungs-Vergabeverordnung
§ 4 CEMT-VVKundmachung
Die Zahl der der Republik Österreich auf Grund der aktuellen Beschlüsse des Rates der CEMT zustehenden CEMT-Genehmigungen und die Zahl der jährlich vergebenen CEMT-Genehmigungen ist durch Verlautbarung in der offiziellen Zeitschrift des Fachverbandes und der Fachgruppen des Güterbeförderungsgewerbes kundzumachen.