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CEMT-VV · CEMT-Genehmigungs-Vergabeverordnung

§ 4 CEMT-VVKundmachung

In KraftAmtlicher Text

Die Zahl der der Republik Österreich auf Grund der aktuellen Beschlüsse des Rates der CEMT zustehenden CEMT-Genehmigungen und die Zahl der jährlich vergebenen CEMT-Genehmigungen ist durch Verlautbarung in der offiziellen Zeitschrift des Fachverbandes und der Fachgruppen des Güterbeförderungsgewerbes kundzumachen.