§ 1 Lehrpläne der Bildungsanstalt für ElemenLehrpläne
Jahrgangsweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 3 Abs. 1):
1.9.2016 (I. Jahrgang)
1.9.2017 (II. Jahrgang)
1.9.2018 (III. Jahrgang)
1.9.2019 (IV. Jahrgang)
1.9.2020 (V. Jahrgang)
(1) Für die nachstehend genannten Bildungsanstalten werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne erlassen:
1. Bildungsanstalt für Elementarpädagogik
Anlage 1
2. Bildungsanstalt für Sozialpädagogik
Anlage 2
(2) Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht beschlossen werden, sind diese von der zuständigen Schulbehörde zu erlassen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2023-09-01