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Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 20 · Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 2016)

§ 2 Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 20Rahmenlehrpläne

In KraftAmtlicher Text

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 6 Abs. 2 und Abs. 4 Z 3):

1.1.2019 (1., 2., 3. Klasse)

1.9.2019 (4. Klasse)

Soweit in einer Anlage ein Rahmen für die Gesamtstundenanzahl oder für die Stundenanzahl eines Unterrichtsgegenstandes festgelegt ist, hat die Bildungsdirektion gemäß § 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962 , das Stundenausmaß innerhalb dieses Rahmens durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen festzulegen. Die Festlegung hat die Bedürfnisse der schulischen Ausbildung im Hinblick auf die betriebliche Ausbildung im betreffenden Bundesland sowie die wirtschaftliche Situation der Region zu berücksichtigen. Hiezu sind Stellungnahmen der Kammer für Arbeiter und Angestellte sowie der Wirtschaftskammer des Landes einzuholen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2023-10-05