Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 20 · Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 2016)
§ 5a Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 20Kundmachung von Verordnungen
Die Verordnungen der Bildungsdirektion auf Grund dieser Verordnung in seiner jeweiligen Fassung dürfen bereits von dem Tag an erlassen werden, der der Kundmachung der durchzuführenden Verordnung folgt; sie dürfen jedoch nicht vor der betreffenden durchzuführenden Bestimmung in Kraft gesetzt werden.