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GBRG · Gesundheitsberuferegister-Gesetz

§ 14 GBRGAufgaben des Registrierungsbeirates

3. Abschnitt Registrierungsbeirat

In KraftAmtlicher Text

Dem Registrierungsbeirat obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

1. Beratung und Empfehlung für ein einheitliches Vorgehen der Registrierungsbehörden,

2. Beratung und Empfehlung über grundsätzliche Fragen der Registrierung sowie der Registerführung einschließlich der Qualitätssicherung,

3. Beratung und Empfehlungen hinsichtlich der Steigerung der Akzeptanz und der generellen Ausrichtung der Registrierung,

4. Empfehlungen über die Weiterentwicklung der Registrierung.