§ 11 Kooperationsabkommen über ein globales z
Entwicklung von globalen und regionalen GNSS-Erweiterungssystemen am Boden
(1) Die Vertragsparteien arbeiten gemeinsam an der Festlegung und Umsetzung von Systemarchitekturen am Boden, die eine optimale Gewähr für die Integrität und Genauigkeit von GALILEO/EGNOS und die Kontinuität der GALILEO- und EGNOS-Dienste sowie die Interoperabilität mit anderen GNSS-Systemen bieten.
(2) Zu diesem Zweck werden die Vertragsparteien auf regionaler Ebene bei der Umsetzung und dem Aufbau eines auf das GALILEO-System gestützten regionalen Erweiterungssystems am Boden in Korea zusammenarbeiten. Dieses regionale System soll regionale Integritätsdienste bereitstellen, die zusätzlich zu den weltweiten Diensten des GALILEO-Systems angeboten werden. Als Vorläufer können die Vertragsparteien die Ausweitung von EGNOS in Ostasien in Erwägung ziehen.
(3) Auf lokaler Ebene erleichtern die Vertragsparteien die Entwicklung lokaler GALILEOElemente.