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Lehrplan für den evangelischen Religions · Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an der Oberstufe der Allgemein bildenden höheren Schulen

§ 2 Lehrplan für den evangelischen Religions„Oberstufe

In KraftAmtlicher Text

Klassenweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. § 1)

In Anlage A (Lehrplan der allgemein bildenden höheren Schule) zur Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen, BGBl. Nr. 88/1985 , zuletzt geändert durch die Verordnung und Bekanntmachung BGBl. II Nr. 219/2016 , lautet im fünften Teil (Lehrpläne für den Religionsunterricht des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums) lit. b (Evangelischer Religionsunterricht) sublit. aa (Pflichtgegenstand Evangelischer Religionsunterricht) der die Oberstufe betreffende Teil:

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 279/2016 .“