Sonderausgaben-DÜV · Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung
§ 13 Sonderausgaben-DÜV
2. Abschnitt Übermittlung der Daten
Datenübertragungen sind nicht vor dem Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen zulässig.
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2. Abschnitt Übermittlung der Daten
Datenübertragungen sind nicht vor dem Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen zulässig.