VermV 2016 · Vermessungsverordnung 2016
§ 19 VermV 2016Identifizierung
4. Abschnitt Bestimmungen über die zulässigen Formate und die technischen Anforderungen für die automationsunterstützte Einbringung von Plänen
Zur Sicherstellung der Identität der Einbringer haben sich diese im Portal des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen unter „www.bev.gv.at“ zu registrieren.