StDMV 2016 · Stammdatenmeldungsverordnung 2016
§ 4 StDMV 2016Meldekonventionen
1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Beträge sind in Einer kaufmännisch gerundet anzugeben. Prozentsätze sind kaufmännisch gerundet mit vier Nachkommastellen zu melden. Zur Umrechnung von Fremdwährungsnomina ist der Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank zum Monatsultimo zu verwenden.