Verordnung elektromagnetische Felder Bun · Verordnung elektromagnetische Felder Bund – B-VEMF
§ 1 Verordnung elektromagnetische Felder BunAnwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für den Anwendungsbereich des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes – B-BSG, BGBl. I Nr. 70/1999 , für Tätigkeiten, bei denen die Bediensteten während ihrer Arbeit einer Einwirkung durch elektromagnetische Felder ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.