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Erlassung eines Heimarbeitstarifs für He · Erlassung eines Heimarbeitstarifs für Heimarbeiter/innen in der Kettenstichstickerei

§ 1 Erlassung eines Heimarbeitstarifs für HeGeltungsbereich

H 11/2016/V/33/1

In KraftAmtlicher Text

Dieser Heimarbeitstarif gilt:

a) Räumlich: für das Bundesland Vorarlberg.

b) Sachlich: für alle Heimarbeiten auf dem Gebiet der Kettenstichstickerei.

c) Persönlich: für alle Auftraggeber/innen (Mittelspersonen), die für die unter lit. b) angeführten Arbeiten Heimarbeiter/innen beschäftigen, und für alle Heimarbeiter/innen, an die solche Arbeitsaufträge erteilt werden.