Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Luftverkehrsabkommen (Niederlande in Bez · Luftverkehrsabkommen (Niederlande in Bezug auf Curaçao)

§ 0 Luftverkehrsabkommen (Niederlande in Bez

In KraftAmtlicher Text

Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreichs der Niederlande, in Bezug auf Curaçao

StF: BGBl. III Nr. 220/2016

Die Republik Österreich

und

das Königreich der Niederlande, in Bezug auf Curaçao, (nachfolgend „die Vertragsparteien“);

Sind als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt;

Vom Wunsche geleitet, internationale Luftverkehrsdienste auf sichere und geordnete Art und Weise zu organisieren und die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf derartige Dienste bestmöglich zu fördern; sowie

Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Förderung des Ausbaus von Linienluftverkehrsdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen;

Wie folgt übereingekommen:

Die Notifikationen gemäß Art. 24 des Abkommens wurden am 30. März bzw. 21. November 2016 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 24 mit 1. Jänner 2017 in Kraft.