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Luftverkehrsabkommen (Niederlande in Bez · Luftverkehrsabkommen (Niederlande in Bezug auf Curaçao)

§ 8 Luftverkehrsabkommen (Niederlande in BezDIREKTER TRANSITVERKEHR

ARTIKEL 8

In KraftAmtlicher Text

Fluggäste, Gepäck und Fracht, einschließlich Post, im direkten Transitverkehr über das Hoheitsgebiet einer Vertragspartei werden, sofern sie den für diesen Zweck vorgesehenen Flughafenbereich nicht verlassen, lediglich einer vereinfachten Kontrolle unterzogen, ausgenommen im Hinblick auf Sicherheitsmaßnahmen gegen die Gefahr widerrechtlicher Störungen, wie Gewalt und Luftpiraterie, sowie gelegentliche Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels. Gepäck, Fracht und Post im direkten Transitverkehr sind von Zollabgaben, Gebühren und anderen ähnlichen Steuern befreit.