Abkommen über die finanzielle Kooperatio · Abkommen über die finanzielle Kooperation (Mongolei)
§ 0 Abkommen über die finanzielle Kooperatio
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Mongolei über die finanzielle Kooperation
StF: BGBl. III Nr. 226/2016
Die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und die Regierung der Mongolei, vertreten durch den Minister für Finanzen, nachstehend die „Vertragsparteien“ genannt, sind
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in dem Wunsch, die bestehenden engen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten weiter zu fördern,
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in dem Wunsch, die Kooperation zu erweitern und zu vertiefen,
wie folgt übereingekommen:
Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens wurden am 20. Juni bzw. 2. Dezember 2016 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 14 Abs. 1 mit 1. Jänner 2017 in Kraft.