BKVO · Errichtung einer Blutkommission
§ 2 BKVOWirkungsbereich
Die Kommission berät die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen im Rahmen ihres Wirkungsbereiches (§ 1 Abs.1).
BKVO · Errichtung einer Blutkommission
Die Kommission berät die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen im Rahmen ihres Wirkungsbereiches (§ 1 Abs.1).