Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit · Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Kosovo)
§ 0 Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo über kulturelle Zusammenarbeit
StF: BGBl. III Nr. 24/2017 (NR: GP XXV RV 1147 AB 1303 S. 152. BR: AB 9659 S. 860 .)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Kosovo (im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet)
im Bestreben die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu verstärken,
im Bewusstsein der Notwendigkeit einer Förderung der Zusammenarbeit im Kulturbereich
haben Folgendes vereinbart:
Die Mitteilungen gemäß Art. 10 Abs. 1 des Abkommens wurden am 21. Oktober 2015 bzw. 19. Jänner 2017 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 Abs. 1 mit 1. Februar 2017 in Kraft.