Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit · Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Kosovo)
§ 5 Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit
Artikel 5
Eine Zusammenarbeit und ein Austausch im Jugendbereich wird prinzipiell begrüßt. Es wird auf die Möglichkeiten im Rahmen des Kapitels Jugend des EU-Programms „Erasmus+“ (2014-2020; bzw. daran anschließende Folgeprogramme) hingewiesen.