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Abkommen im Bereich der sozialen Sicherh · Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit (Australien)

§ 0 Abkommen im Bereich der sozialen Sicherh

In KraftAmtlicher Text

Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit

StF: BGBl. III Nr. 22/2017 (NR: GP XXV RV 779 AB 833 S. 96. BR: AB 9463 S. 846 .)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND AUSTRALIEN,

in dem Wunsche, die bestehenden guten Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu festigen,

in der Erwägung, das am 1. April 1992 zwischen Österreich und Australien geschlossene Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit 1 , das am 26. Juni 2001 geschlossene Zusatzabkommen 2 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien und das am 17. Februar 2010 geschlossene 2. Zusatzabkommen 3 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit zu überprüfen und zu ersetzen, und

in der Absicht, im Bereich der sozialen Sicherheit zusammenzuarbeiten,

haben Folgendes vereinbart:

_____________________________

1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 656/1992 .

2 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 192/2002 .

3 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 169/2011 .

Der Notenwechsel gemäß Art. 24 Abs. 1 des Abkommens erfolgte am 21. Dezember 2016; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 24 Abs. 1 mit 1. März 2017 in Kraft.