VPB-V 2017 · Verantwortliche Personen im Bergbau 2017
§ 1 VPB-V 2017Anwendungsbereich, Verweisungen
1. Hauptstück Allgemeines
(1) Diese Verordnung gilt für den Anwendungsbereich des Mineralrohstoffgesetzes – MinroG, BGBl. I Nr. 38/1999 , in der jeweils geltenden Fassung.
(2) Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen des Mineralrohstoffgesetzes verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung dieses Bundesgesetzes anzuwenden.