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VPB-V 2017 · Verantwortliche Personen im Bergbau 2017

§ 12 VPB-V 2017Einschlägige Lehranstalt – Aufsuchungstätigkeiten

1. Abschnitt Vorbildung

In KraftAmtlicher Text

Als Ausbildung an einer einschlägigen Lehranstalt gilt für Bergbaubetriebe mit überwiegend Aufsuchungstätigkeiten

1. bei Überwiegen von Tiefbohrtätigkeiten auf Kohlenwasserstoffe eine der folgenden erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungen:

a) Techniker-Lehrgang, Fachrichtung Fördertechnik an der Deutschen Bohrmeisterschule in Celle,

b) Schichtführer-Lehrgang, Fachrichtung Fördertechnik an der Deutschen Bohrmeisterschule in Celle,

2. bei anderen Aufsuchungstätigkeiten eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung an einer der folgenden Lehranstalten:

a) Berg- und Hüttenschule Leoben, Abteilung Bergbau,

b) Höhere Lehranstalt für Rohstofftechnik,

c) Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure – Rohstoff- und Energietechnik

e) Techniker-Lehrgang, Fachrichtung Bohrtechnik an der Deutschen Bohrmeisterschule in Celle,

f) Schichtführer-Lehrgang, Fachrichtung Bohrtechnik an der Deutschen Bohrmeisterschule in Celle.